Ärztliche Zweitmeinung
Informiert und sicher entscheiden.
So geht's
- Voraussetzungen prüfen
- Fragebogen ausfüllen
- Unterlagen einreichen
- Absenden
Das dürfen CONCORDIA-Versicherte erwarten:
- Objektive und neutrale Zweitbeurteilung durch einen Chefarzt oder Leitenden Arzt des Luzerner Kantonsspitals.
- Basis für dieses Aktenkonsil bilden Ihre bestehenden Untersuchungsbefunde (zum Beispiel Röntgen-, CT- oder MRT-Bilder, Blutlabor).
- Zustellung der Zweitmeinung innerhalb von 14 Arbeitstagen.
- Ergebnis: Bestätigung der vorgesehenen Behandlung oder alternative Therapievorschläge.
- Für CONCORDIA-Versicherte mit einer Spitalversicherung PRIVAT, HALBPRIVAT, LIBERO oder ALLGEMEIN übernimmt die CONCORDIA die Kosten der Zweitmeinung, wenn die Zweitmeinung über diese Website beantragt wird.
Praktische Hinweise für das Ausfüllen des Formulars
- Nehmen Sie sich für die Beantragung der Zweitmeinung ca. 30 Minuten Zeit.
- Je genauer Sie Ihre gesundheitliche Situation schildern, desto aussagekräftiger wird die ärztliche Zweitmeinung. Werden zu wenig detaillierte Angaben gemacht, kann es sein, dass keine Zweitmeinung erstellt werden kann.
- Halten Sie Ihre medizinischen Unterlagen bereit. Sollten Ihnen keine oder nicht alle medizinischen Unterlagen vorliegen, fordern Sie diese zuerst bei Ihrer Ärztin beziehungsweise Ihrem Arzt ein.
- Füllen Sie das gesamte Formular in einem Arbeitsgang aus. Falls Sie das Ausfüllen zwischenzeitlich abbrechen, werden die bereits eingegebenen Daten nicht gespeichert.
Wichtig
Wurde die erste Behandlungsempfehlung zu Ihren aktuellen Beschwerden bereits von einem Arzt beziehungsweise einer Ärztin des Luzerner Kantonsspitals (Standort Luzern, Sursee oder Wolhusen) abgegeben, so ist aus Neutralitätsgründen eine Zweitmeinung vom Luzerner Kantonsspital nicht sinnvoll. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an die CONCORDIA: +41 41 228 09 94