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Kinderonkologie - Patientenorientierung über Krebsregister

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Krebsregister dienen dazu, die Häufigkeit von Krebserkrankungen in der Bevölkerung zu bestimmen und detaillierte Angaben über Tumorart, Geschlecht und Alter der Patientinnen und Patienten zu erhalten. Auf diese Weise können Risikogruppen ermittelt und vermutete Krebsursachen erforscht werden. Krebsregister geben damit die notwendigen Grundlagen für Krebsvorbeugung und Früherkennung.

Damit die Register statistisch aussagefähige Daten erheben können, sollten sie möglichst alle Krebserkrankungen erfassen. Daher wurden gesetzliche Bestimmungen erlassen, die es den behandelnden Ärztinnen und Ärzten, den Instituten für Pathologie und den Laboratorien unter gewissen Voraussetzungen erlauben, den Registern Angaben über Krebserkrankungen zu übermitteln. Die Register ihrerseits sind ermächtigt, die Daten entgegenzunehmen und strikt anonymisiert auszuwerten.

Die strengen Datenschutzbestimmungen für die Register gewährleisten, dass die Vorschriften betreffend Anonymität sorgfältig eingehalten werden und für niemanden Nachteile entstehen.

Patientinnen und Patienten haben das Recht, die Weiterleitung von Angaben über eine Krebserkrankung zu untersagen (Vetorecht). Sie können dieses Recht direkt bei ihrem behandelnden Arzt geltend machen. Dieser verpflichtet sich, die Information weiterzugeben, damit alle mitbeteiligten Ärzte, Institute für Pathologie, Laboratorien und Krebsregister diesen Willen respektieren.

Dr. iur. R. Fanger, Datenschutzbeauftragter des Kantons Luzern

Prof. J. Diebold, Leiter Krebsregister