Zentrum für Intensivmedizin ZIM
LUKS Luzern
Organspende
Die Entscheidung, ob Sie für oder gegen eine Organspende sind, liegt ganz bei Ihnen.
Organspende kurz erklärt
Die Entscheidung, ob Sie für oder gegen eine Organspende sind, liegt ganz bei Ihnen. Was zählt, ist einzig die Entscheidung und vor allem auch das Thematisieren in der Familie oder mit Freunden. Dies sorgt für Klarheit und entlastet Ihre Angehörige im Ernstfall.
Grundsätzlich können alle Menschen Organe spenden. Es besteht keine Altersgrenze. Zur Organspende kommt es, wenn Patienten eine schwere Hirnschädigung oder einen nicht mit dem Leben zu vereinbarenden Zustand erleiden. Tritt dieser medizinische Notfall ein und die Patientin oder der Patient muss künstlich beatmet werden, so versucht das Behandlungsteam zunächst alles, um das Leben zu retten. In manchen Fällen ist die Prognose aber so schlecht, dass der Patient/die Patientin versterben wird. In so einem Fall stellt sich die Frage nach dem letzten Willen, auch im Hinblick auf eine Organspende.
In der Schweiz können folgende Organe gespendet werden: Herz, Lunge, Leber, Niere, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm. Zu transplantierbarem Gewebe und Zellen gehören Augenhornhaut, Haut, Herzklappen und grosse Blutgefässe.
Die Voraussetzung für eine Organ- oder Gewebespende ist die Einwilligung der spendenden Person sowie die zweifelsfreie Feststellung des Todes durch zwei Fach-Ärzte. Eine Einwilligung oder Ablehnung einer Organspende kann schriftlich in Form eines klassischen Spenderausweises oder einer Patientenverfügung erstellt werden (Organspende-Karte bestellen - Swisstransplant , Patientenverfügung | FMH ).
Kommt es zu einer möglichen Organspende, so werden die Angehörigen nach dem mutmasslichen Willen der Patientin oder des Patienten gefragt. Liegt keine Aussage vor, so müssen gemäss Transplantationsgesetz die Angehörigen eine Entscheidung im Sinne der Patientin oder des Patienten treffen. Nutzen Sie die Möglichkeit, bereits im Voraus mit ihren Angehörigen über ihre Sichtweise zur Organspende zu sprechen.
Drei gute Gründe, um über Organspende zu reden | Organspende Schweiz (leben-istteilen.ch)
Die von der Schweizer Bevölkerung gewählte Widerspruchslösung wird aktuell noch nicht umgesetzt und tritt frühestens ab 2027 in Kraft.
Die Organzuteilung erfolgt nach strikter Verordnung, welche dem Transplantationsgesetz (SR 810.211 - Verordnung vom 16. März 2007 über die Transplantation von menschlichen Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsverordnung) (admin.ch) ) unterliegt und wird durch die Nationale Zuteilungsstelle Swisstransplant durchgeführt. Bei der Zuteilung sind Kriterien wie medizinische Dringlichkeit, Wohnort, medizinischer Nutzen, spezifische Prioritäten (z.B. Kinder, Blutgruppen) und Wartezeit ausschlaggebend.
Es werden ausschliesslich diejenigen Organe entnommen, die tatsächlich zugeteilt wurden.
Nach Abschluss der Operation ist am Körper lediglich eine Operationsnaht erkennbar. Angehörige können also ohne Berührungsängste auch nach der Organspende noch in aller Ruhe und in einem ungestörten Rahmen Abschied nehmen. Weitere interessante Informationen rund um das Thema Organspende finden Sie auf www.swisstransplant.org
Das Organspende-Netzwerk besteht aus folgenden Spitälern:
- Luzerner Kantonsspital, Standort Luzern (Entnahme-Zentrum)
- Luzerner Kantonsspital, Standort Sursee
- Luzerner Kantonsspital, Standort Wolhusen
- Schweizerisches Paraplegiker Zentrum (SPZ)
- Kantonsspital Uri
- Kinderspital Luzerner
- Kantonsspital Hirslanden-Klinik St. Anna
- Kantonsspital Obwalden
- Kantonsspital Nidwalden
Aufgabenbereich der Organspende-Koordination Luzern
Der Wille des Patienten / der Patientin hat beim gesamten Behandlungsteam oberste Priorität. Wir legen grossen Wert auf eine würdevolle Behandlung während des kompletten Prozesses. Sollte der Wille nicht bekannt sein, unterstützt das Care-Team die Angehörigen, sich im Interesse des Patienten / der Patientin für oder gegen eine Organspende zu entscheiden.
Kommt es zu einer Organspende, begleitet das Team der Organspendekoordination den Patienten / die Patientin und die Angehörigen während des gesamten Spendeprozesses. Dabei erhalten die Angehörigen die gewünschte Unterstützung über den gesamten Zeitraum und darüber hinaus. Bei Bedarf wird auch das hausinterne Care-Team oder die Seelsorge involviert.
In enger Zusammenarbeit mit den Behandlungsteams auf der Intensivstation, im Operationssaal und bei Swisstransplant planen wir den Ablauf und koordinieren in der Folge die Organspende.
Wir bieten den Familien auch nach dem Ereignis Hilfe im Umgang mit dem Todesfall und der Organspende an. Dabei können wir ihnen Informationen über die aktuelle Situation des Organempfängers / der Organempfängerin übermitteln. Des Weiteren können auch Briefe zwischen den Angehörigen übermittelt werden. Beides geschieht in anonymisierter Form. Ein direkter Kontakt zwischen Angehörigen ist nicht erlaubt.
Ausserhalb eines Spendeprozesses kümmert sich das Team der Organspendekoordination um diverse administrative Aufgaben, erstellt Statistiken, arbeitet mit den Netzwerkspitälern zusammen und organisiert regelmässig Fort- und Weiterbildungen.
Sollten Sie weiterführende Informationen wünschen oder Fragen rund um die Organspende haben, zögern Sie nicht mit uns in Kontakt zu treten. Wir freuen uns sehr Ihnen und Ihren Angehörigen einen Einblick in unser Aufgabengebiet zu geben.