GAV-Verhandlungen LUKS und lups erfolgreich abgeschlossen
Die Unternehmensleitungen des LUKS und der lups sowie die Verhandlungsgemeinschaft GAV LUKS/lups – bestehend aus den Personalverbänden Lspv, SBK, SYNA, VSAO und VPOD sowie den beiden Personalkommissionen LUKS und lups – sind erfreut, dass nach intensiven und konstruktiven Gesprächen eine Einigung über den Entwurf eines Gesamtarbeitsvertrags (GAV) erzielt werden konnte. Inhaltlich basiert dieser auf den heute geltenden Anstellungsbedingungen. In einem nächsten Schritt werden die Inhalte des Entwurfs für die Information der Mitarbeitenden Mitte August 2021 aufbereitet und die Abstimmungsunterlagen erstellt.
LUKS und lups stimmen separat über GAV ab
Der GAV-Entwurf wird den Mitarbeitenden des LUKS (Standorte Luzern, Sursee, Wolhusen und Montana) sowie der lups zur Urabstimmung unterbreitet. Die Abstimmung findet brieflich statt, Abstimmungstermin ist der 15. Oktober 2021. Der Versand der Unterlagen erfolgt Mitte September 2021. Stimmberechtigt ist, wer in einem Anstellungsverhältnis mit einem der beiden Unternehmen steht. Das LUKS und die lups bilden je einen separaten Wahlkreis, die Abstimmungsergebnisse werden bezogen auf das jeweilige Unternehmen gelten. Die Abstimmung wird unter Beaufsichtigung des Gesundheits- und Sozialdepartements des Kantons Luzern von einer paritätischen Kommission organisiert, in welcher die beiden Unternehmen und die Verhandlungsgemeinschaft inklusive Personalkommissionen vertreten sind.
Bis Mitte 2022 gelten bisherige Anstellungsbedingungen
Je nach Ausgang der Urabstimmung wird in den Unternehmen per Mitte 2022 der ausgehandelte GAV in Kraft treten oder die Anstellungsbedingungen werden künftig in einem neuen Personalreglement geregelt.
Nach der Umwandlung des LUKS in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft per 1. Juli 2021 gelten die bisherigen Anstellungsbedingungen inhaltlich unverändert weiter. Bis zum Inkrafttreten des neuen Personalrechts Mitte 2022 stellt eine Übergangsregelung sicher, dass namentlich auch der Kündigungsschutz und die betriebliche Mitwirkung der Personalkommission im heutigen Umfang erhalten bleiben. Neu ist ab dem Zeitpunkt der Umwandlung das Arbeitsgericht bei personalrechtlichen Streitigkeiten zuständig. Die Umwandlung der lups in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft soll per Mitte 2022 erfolgen und gleichzeitig soll das neue Personalrecht eingeführt werden. Eine Übergangsregelung ist daher für die lups nicht nötig.
Das seit 1. Juni 2020 gültige neue Spitalgesetz des Kantons Luzern sieht vor, dass innerhalb von zwei Jahren seit Inkrafttreten der Gesetzesänderung die Sozialpartner dem Personal des LUKS und der lups einen Entwurf für einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zur Urabstimmung unterbreiten. Mit dem vorgesehenen Abstimmungstermin am 15. Oktober 2021 wird diese Frist eingehalten.
Die Verhandlungsgemeinschaft GAV LUKS/lups besteht aus:
- Personalkommission des Luzerner Kantonsspitals (LUKS)
- Personalkommission der Luzerner Psychiatrie (lups)
- Lspv Luzerner Staatspersonalverband
- SBK Berufsverband der Pflegefachpersonen, Sektion Zentralschweiz
- SYNA – die Gewerkschaft, Region Luzern
- VSAO Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte, Sektion Zentralschweiz
- VPOD Schweizerischer Verband des Personals öffentlicher Dienste, Region Zentralschweiz