LUKS Luzern bei komplexen Bauchoperationen führend
Die Kantone planen den Bereich hochspezialisierte Medizin (HSM) über die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) gesamtschweizerisch. Das HSM-Beschlussorgan der GDK hat entschieden, welche Spitäler künftig medizinische Eingriffe in zwei Teilbereichen der komplexen hochspezialisierten Chirurgie des Bauchraumes (Viszeralchirurgie) durchführen dürfen. Das LUKS Luzern hat sowohl im Teilbereich tiefe Rektumresektion (Entfernung des Enddarms) als auch im Teilbereich komplexe bariatrische Chirurgie (sehr komplexe operative Eingriffe zur Reduktion des Körpergewichts – weniger komplexe Eingriffe werden auch im LUKS Sursee und im Spital Nidwalden angeboten) einen Leistungsauftrag für die nächsten sechs Jahre erhalten.
Führendes HSM-Spital der Zentralschweiz
Zusammen mit den bereits 2019 erteilten Leistungsaufträgen in den Teilbereichen Oesophagus- (Speiseröhre), Pankreas- (Bauchspeicheldrüse) und Leberresektion (operative Entfernung) darf das LUKS Luzern als eines von sieben Schweizer Spitälern und als einziges Spital der Zentralschweiz alle fünf komplexen und hochspezialisierten viszeralchirurgischen Eingriffe durchführen. Der Entscheid wurde unter Berücksichtigung des Versorgungsbedarfs und des Erfüllungsgrads der Anforderungen durch die Spitäler wie z.B. Qualität (Struktur- und Prozessqualität), Mindestfallzahlen und Wirtschaftlichkeit gefällt.
Ein hohes Gewicht hat zudem die Beteiligung der Spitäler an Lehre, Weiterbildung und Forschung. Als universitäres Lehr- und Forschungsspital legt das LUKS hier einen Schwerpunkt. Dies verdeutlichen unter anderem die über 580 wissenschaftlichen Publikationen, welche 2022 von Spezialistinnen und Spezialisten des LUKS publiziert wurden.
Das LUKS Luzern darf in verschiedenen weiteren medizinischen Bereichen als einziges Spital der Zentralschweiz hochspezialisierte Leistungen anbieten, so die Behandlung von Schwerverletzten, die komplexe Behandlung von Hirnschlägen, die neurochirurgische Behandlung von vaskulären Erkrankungen des zentralen Nervensystems und von seltenen Rückenmarkstumoren oder das Einsetzen von Cochlea-Implantaten (elektronische Hörprothese).
Zur Medienmitteilung der GSD vom 9. August 2023
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