LUKS-Verwaltungsrat gibt Baukredit zum Neubauprojekt Wolhusen frei
Die letzten Jahre hat sich das Gesundheitswesen rasant entwickelt und stark verändert. Das künftige Leistungsangebot im Neubau des LUKS Wolhusen ist daher seit einiger Zeit Gegenstand von politischen Diskussionen.
Um das Bauprojekt trotzdem voranzutreiben, hat der Verwaltungsrat der LUKS Gruppe zur Umsetzung des Auftrags des Luzerner Regierungsrates nun den Baukredit für das Neubauprojekt freigegeben. Mit diesem Entscheid kann die eigentliche Bauphase in Angriff genommen werden – Ziel ist die Inbetriebnahme des Neubaus des LUKS Wolhusen 2028. Das Risiko für zusätzliche Sanierungsinvestitionen in das bestehende, rund 50-jährige Spitalgebäude wird somit nicht noch grösser.
Das Neubauprojekt orientiert sich am vom Regierungsrat skizzierten und dem LUKS in Auftrag gegebenen Leistungsangebot gemäss Antwort auf die Motion 658 über die medizinische Grundversorgung in der Luzerner Spitallandschaft aus dem Jahr 2022. Der Neubau wird dabei so umgesetzt, dass auf allfällige Anpassungen des Leistungsangebots möglichst Rücksicht genommen werden kann. Das Leistungsangebot wird momentan im Rahmen des Planungsberichts Gesundheitsversorgung durch das Gesundheits- und Sozialdepartements des Kantons Luzern sowie im Zusammenhang mit der Behandlung der Einzelinitiativen über die Grund- und Notfallversorgung an den Spitalstandorten durch die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) des Luzerner Kantonsrates erarbeitet.
Mehrkosten wegen Teuerung und Projektanpassung
Gemäss aktuellem Kostenvoranschlag betragen die Gesamtkosten rund 172 Millionen Franken. Das ursprünglich definierte Kostendach von 125 Millionen Franken (inkl. Nebengebäude, Parkierung und Rückbau) wird damit deutlich überschritten. Zurückzuführen ist diese Kostensteigerung auf die Teuerung der vergangenen Jahre, die zwischenzeitlich gestiegenen baulichen und technischen Anforderungen sowie Projektanpassungen.
Aufgrund des gemäss heutigem Stand vom Kanton als Eigner bestellten Leistungsangebots ist für den Spitalbetrieb in Wolhusen von nicht gedeckten Vorhalteleistungen auszugehen, für welche das LUKS auf gemeinwirtschaftliche Leistungen angewiesen sein wird.