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Organspende: Gilt Widerspruchslösung bereits?

Das Schweizer Volk hiess 2022 die Widerspruchslösung für Organspenden gut. Wie kann ich (m, 60) meine Absicht dazu kundtun? Gilt die Lösung bereits? Was muss ich tun, dass zum richtigen Zeitpunkt alle informiert sind? Bis das staatliche Register vorliegt, kann man seinen Willen etwa in einer Organspende-Karte festhalten. Laut unserem Spezialisten ist es auf jeden Fall unverzichtbar, mit den Nächsten darüber zu reden.
5. Februar 2024
Lesezeit: 2 Minuten
Brunner Christian WebseiteBanner

Mit dem Ja des Schweizer Stimmvolks im Mai 2022 wird eine sogenannte erweiterte Widerspruchslösung bei Organ- und Gewebespenden eingeführt. Um diese Änderung im eidgenössischen Transplantationsgesetz umzusetzen, muss das Bundesamt für Gesundheit (BAG) noch ein Register bereitstellen, in dem Sie und wir alle unseren Willen hinterlegen können. Zudem muss die Bevölkerung vorher über diesen Systemwechsel nachhaltig informiert werden. Die vom Volk beschlossene Änderung gilt aktuell noch nicht. Das BAG wird das Register voraussichtlich 2026 zur Verfügung stellen können.

Was bedeutet die Widerspruchslösung nun für Sie? Konkret ist mit dem Systemwechsel gemeint, dass im Fall einer Organspende ein fehlender Widerspruch (Nein) zur Organspende als Zustimmung beurteilt wird. «Erweitert» bedeutet, dass die Angehörigen angehört werden müssen. Der fehlende Widerspruch muss durch sie bestätigt oder dementiert werden. Ohne Rücksprache mit Angehörigen kommt es zu keiner Organspende. Bis zur konkreten Umsetzung der Abstimmung gilt die «erweiterte Zustimmungslösung», bei der die Zusage zur Organspende eingeholt werden muss – auch mit zwingendem Einbezug der Angehörigen. 

Oft eine grosse Belastung für Angehörige

Sie fragen, wie Sie aktuell Ihre Absicht kundtun können. Bis zur Bereitstellung des erwähnten Registers können Sie Ihren Willen zur Organspende nach wie vor in einem Spendenausweis oder einer Patientenverfügung festhalten. Die Erfahrung aus zahlreichen Gesprächen auf Intensivstationen mit Familien und Angehörigen zeigt darüber hinaus, dass es unerlässlich ist, mit den Angehörigen über Organspende und medizinische Massnahmen bei fatal verlaufenden Erkrankungen und die eigene Vorstellung zu sprechen. Sie empfinden es oft als grosse Belastung, einen Entscheid für einen anderen Menschen treffen zu müssen. 

Zu einer Organspende kommt es nicht einfach so. Bei einigen Patientinnen und Patienten zum Beispiel mit einer schweren Hirnerkrankung oder nach einem Herzkreislauf-Stillstand zeigt sich trotz aller ergriffener medizinischer Massnahmen, dass es keine Aussicht auf Heilung gibt. Die Ärztinnen und Ärzte der Intensivstation suchen dann das Gespräch mit den Angehörigen. Im Rahmen der palliativen Behandlung werden sie auch nach einem Organspende-Wunsch gefragt. Idealerweise wissen sie dann, wie sich der Patient dazu geäussert hat. Organe können nur gespendet werden, wenn Ihre Zustimmung bekannt ist oder engste Angehörige – (Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister usw.) oder andere sehr nahestehende Personen sie erteilen. 

Übrigens: Sie können auch zu Lebzeiten eine Niere oder unter Umständen einen Teil der Leber spenden. 

Dr. med. Christian Brunner ist Leiter Netzwerk Organspende Luzern

Weiterführende Infos: Swisstransplant oder Leben ist teilen

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