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Sozialpartner unterzeichnen Gesamtarbeitsvertrag

Ab dem 1. Juli 2022 gehören das Luzerner Kantonsspital (LUKS) und die Luzerner Psychiatrie (lups) zu den Gesundheitsinstitutionen in der Zentralschweiz mit einem Gesamtarbeitsvertrag. Vor der Einführung haben die Unternehmensleitungen und die Vertreterinnen und Vertreter der Personalverbände und Gewerkschaften den gemeinsam ausgearbeiteten Vertrag offiziell unterzeichnet und den Willen zu einer nachhaltig guten Sozialpartnerschaft bekräftigt.
28. März 2022
Lesezeit: 2 Minuten
Die Vertreterinnen und Vertreter der Personalverbände sowie des Luzerner Kantonsspitals und der Luzerner Psychiatrie kamen nach der GAV-Unterzeichnung zum Gruppenbild zusammen.

Ende Februar 2022 trafen sich Verwaltungsratspräsident Dr. Ulrich Fricker und CEO Benno Fuchs von Seiten LUKS, Spitalratspräsident Jürg Meyer und CEO Peter Schwegler von der lups sowie Vertreterinnen und Vertreter der Personalverbände und Gewerkschaften Lspv, SBK, SYNA, VSAO und VPOD in den Räumlichkeiten des LUKS zur offiziellen Unterzeichnung des Gesamtarbeitsvertrags (GAV). Mit der Einführung am 1. Juli 2022 gehören das LUKS und die lups künftig zu den Gesundheitseinrichtungen in der Zentralschweiz mit einem GAV.

Im Rahmen der Unterzeichnung waren sich die Anwesenden einig, dass für die Mitarbeitenden des LUKS und der lups eine Vertretung durch die Personalverbände vertrauensbildend ist – dies zeigte nicht zuletzt das Abstimmungsresultat über die Einführung des GAV. Zudem zeigten sich alle Vertragsparteien zuversichtlich, innerhalb der Vorgaben eines Gesamtarbeitsvertrags weiterhin effiziente und massgeschneiderte Lösungen zu finden. Dies einerseits im Sinne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, andererseits aber auch der Unternehmen. Allen Beteiligten liegt deshalb viel an einer nachhaltig guten Zusammenarbeit mit einer vertrauensvollen Dialogkultur und einer starken Sozialpartnerschaft.

Personalverbände vertreten Interessen der Mitarbeitenden

Der GAV regelt die Anstellungsbedingungen sowie das Verhältnis zwischen den Vertragsparteien. Inhaltlich bleiben die arbeitsvertraglichen Bestimmungen gleich wie unter dem aktuell bestehenden Personalrecht. Mit dem GAV vertreten die Personalverbände und Gewerkschaften im Bereich der darin geregelten Anstellungsbedingungen die Interessen der Mitarbeitenden im Austausch mit den Arbeitgebern. Dazu gehört, dass die Vertragsparteien künftig jährliche Lohnverhandlungen führen. Der abschliessende Entscheid über die definitive Festsetzung der Lohnmassnahmen liegt aber weiterhin beim Verwaltungsrat der jeweiligen Unternehmung.

Bei der Abstimmung zum GAV im Oktober 2021 sprachen sich fast 90 Prozent des LUKS und fast 80 Prozent der lups für die Einführung eines GAV aus. Die Abstimmung stand im Zusammenhang mit der Umwandlung des LUKS und der lups in gemeinnützige Aktiengesellschaften. Im Zuge dessen hatte der Luzerner Kantonsrat im neuen Spitalgesetz festgehalten, dass die Sozialpartner den Mitarbeitenden einen Entwurf eines GAV zur Abstimmung unterbreiten.

GAV-Vertragspartner des LUKS und der lups: Lspv Luzerner Staatspersonalverband; SBK Berufsverband der Pflegefachpersonen, Sektion Zentralschweiz; SYNA – die Gewerkschaft, Region Luzern; VSAO Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte, Sektion Zentralschweiz; VPOD Schweizerischer Verband des Personals öffentlicher Dienste, Region Zentralschweiz.

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