tarifsuisse ag und Luzerner Kantonsspital einigen sich über Tarifvertrag
Mit der Einigung können die Tarifpartner das Tariffestsetzungsverfahren, das auch bereits das Bundesverwaltungsgericht beschäftigte, beenden. Dieses hob einen Festsetzungsentscheid des Regierungsrates des Kantons Luzern auf und wies die Angelegenheit zur Neubeurteilung an ihn zurück. Mit Vermittlung von Regierungsrat Guido Graf, Gesundheitsdirektor des Kantons Luzern, haben die Tarifpartner nun nach intensiven Verhandlungen einen Vertrag betreffend Leistungsabgeltung für die akut-stationäre Behandlung nach KVG des LUKS für die Jahre 2012 bis 2014 abgeschlossen.
Baserate 2012–2014
Der von beiden Tarifpartnern ausgehandelte Tarif ist ein Mischtarif, der berücksichtigt, dass neben den beiden Regionalspitälern auch das Zentrum in Luzern als Endversorgungsspital sowie das Kinderspital zum LUKS gehören. Folgende Baserates wurden beschlossen:
- für die Dauer vom 01.01.-31.12.2012 von 9'950 Franken
- für die Dauer vom 01.01.-31.12.2013 von 9'950 Franken
- für die Dauer vom 01.01.-31.12.2014 von 9'811 Franken
Damit ist auch die Rückabwicklung der Jahre 2012 bis 2014 mit einer Rückzahlung an die Kostenträger verbunden, weil provisorisch ein höherer Tarif festgelegt wurde. Mit diesem Verhandlungsergebnis haben die Tarifpartner gezeigt, dass gemeinsam Lösungen erzielt und so eine Basis für zukünftige Diskussionen gelegt werden können.
Verhandlungen 2015
Für das Jahr 2015 konnte noch keine Lösung gefunden werden. Es wird deshalb mit einem provisorischen Tarif abgerechnet. Entsprechende Verhandlungen werden aber partnerschaftlich weiter geführt.
LUKS will weiter optimieren
Mit der vorliegenden Verhandlungslösung kann das LUKS weiterhin eine breite und gute medizinische Versorgung der Zentralschweizer Bevölkerung gewährleisten. Dennoch will das LUKS insbesondere im Hinblick auf die bevorstehenden Gebäudeinvestitionen weiter Synergien nutzen und Prozesse optimieren. Das LUKS ist ein Zentrumsspital, dessen hohe Qualität und umfassendes Leistungsangebot als Endversorger eine adäquate finanzielle Abgeltung voraussetzt.
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