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Kieferfehlstellungen und Gesichtsasymmetrien

Angeborene oder erworbene Fehlbisse (Dysgnathien), bei denen eine alleinige kieferorthopädische Behandlung nicht ausreichend ist, können operativ behandelt werden. Die Indikation zur chirurgischen Behandlung eines Fehlbisses wird gemeinsam durch den Kieferchirurgen und durch den Kieferorthopäden gestellt.  

Zur Beurteilung einer Dysgnathie ist die klinische Untersuchung des Patienten essenziell. Zusätzlich sind eine Fernröntgenaufnahme mit Analyse, Gipsmodelle, Fotos, gegebenenfalls ein Computertomogramm (CT) und eine Handröntgenaufnahme notwendig.

Nach Auswertung sämtlicher Unterlagen, einschliesslich einer computer-basierten Fernröntgenanalyse und Profilvorhersage, wird das chirurgische Verfahren festgelegt und mit dem Patienten besprochen.

Je nach Ausmass der Kieferfehlstellung kann ein Eingriff im Oberkiefer, im Unterkiefer oder in beiden Kiefern (bimaxilläre Umstellungsosteotomie) erforderlich sein.

Voraussetzung für eine chirurgische Umstellungsosteotomie ist in den meisten Fällen eine Vorbehandlung der Zahnstellung durch den Kieferorthopäden. Dieser nimmt nach erfolgter Chirurgie noch Feinkorrekturen an den Zähnen vor, bevor die gesamte Behandlung abgeschlossen werden kann.

Eine weitere Indikation der orthognathen Chirurgie ist das Obstruktive Schlafapnoe Syndrom (OSAS). In den Fällen, bei denen weder die CPAP-Therapie noch die Schlafapnoeschiene (Unterkieferprotrusionsschiene) zum Ziel führt, kann durch Umstellung des Ober- und Unterkiefers das OSAS meist erfolgreich therapiert werden.

Behandlungsangebote bei Kieferfehlstellung (Dysgnathie)

  • Unterkieferosteotomien
  • Oberkieferosteotomien
  • Kombinierte Osteotomien (Ober- und Unterkiefer),
  • Chirurgische Gaumennahterweiterung (SARPE)
  • Kinnosteotomien

Sprechstunden

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