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Zuweisung Physiotherapie

Die Zuweisung zur Physiotherapie erfolgt über den Hausarzt / Hausärztin oder Facharzt / Fachärztin. Um bei uns ambulant physiotherapeutisch behandelt zu werden, braucht die Patientin oder der Patient eine Verordnung für Physiotherapie. Mit dieser Verordnung kann sich die Patientin oder der Patient direkt mit uns in Verbindung setzen. Wir vereinbaren gerne einen Termin. 

Kontakt

Luzerner Kantonsspital
Physiotherapie
Spitalstrasse
6000 Luzern 16

Telefon 041 205 53 42
physiotherapie.luzern@luks.ch

Verordnung zur Physiotherapie

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