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Zuweisung Therapien: Physiotherapie / Ergotherapie Wolhusen

Die Zuweisung erfolgt über Sie als Hausärztin, Hausarzt oder Fachärztin, Facharzt. Um bei uns ambulant physiotherapeutisch oder ergotherapeutisch behandelt zu werden, braucht Ihre Patientin oder Ihr Patient Ihre Verordnung für Physiotherapie oder Ergotherapie. Mit dieser Verordnung kann sich Ihre Patientin oder Ihr Patient direkt mit uns in Verbindung setzen. Die Verordnung ist bei Krankheit und Unfall notwendig.

Nebendiagnosen 

Wir bitten Sie, relevante Nebendiagnosen direkt auf der Verordnung zu vermerken. Zum Beispiel:

  • Cerebrale oder medulläre Bewegungsstörungen
  • Schwere funktionelle Störungen wie Fibromyalgie, komplexe chronische Schmerzsyndrome, Symptomausweitung etc.
  • Mehrfache Verletzungen, mehrfache Operationen
  • Multimorbidität: Polyarthritis, Polyarthrose, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Lungenventilationsstörungen etc.

Kontakt während der Behandlung

Wir stehen in mündlichem und schriftlichem Austausch mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten.

Nachbehandlungsschemata für Ärztinnen, Ärzte und Therapeutinnen und Therapeuten

In unseren Blaubüchern finden Sie Empfehlungen zur Nachbehandlung von Patientinnen und Patienten, welche am LUKS Wolhusen betreut werden.

Bitte beachten Sie

  • Sämtliche Vorgaben (auch Belastungslimiten und Procedere) für die Therapie richten sich nach der schriftlichen Physiotherapie oder Ergotherapie-Verordnung der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes.
  • Die Angaben der Blaubücher bieten eine Orientierungshilfe für die Nachbehandlung und Erklärungen zu den Operationsmethoden. Die Behandlung der Patientinnen und Patienten erfolgt individuell und muss dem aktuellen Zustand und den Möglichkeiten der Patientin und des Patienten angepasst werden.
  • Nebendiagnosen sind dringend zu beachten.
  • Der Inhalt der Blaubücher entspricht unserem aktuellen Wissen und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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